Fachliche Kompetenz - Brasilianisches Wirtschaftsrecht
PAPOLI-BARAWATI Anwaltskanzlei wurde im September 2004 von Rechtsanwalt Parvis Papoli-Barawati ins Leben gerufen. Dieser Gründung ging eine mehrjährige Tätigkeit in Brasilien voraus (1999 bis 2004), in deren Rahmen Herr Papoli-Barawati für zwei international ausgerichtete Wirtschaftskanzleien in São Paulo als Berater deutscher und brasilianischer Unternehmen tätig war. Während seiner mehrjährigen Auslandstätigkeit hatte Herr Papoli-Barawati Gelegenheit, umfassende Kenntnisse des brasilianischen Wirtschaftsrechts zu erwerben, vornehmlich im Zusammenhang mit der Gründung und weiteren Begleitung von Tochtergesellschaften deutscher Firmen in Brasilien sowie der Schaffung deutsch-brasilianischer Kooperationen und Gemeinschaftsunternehmen (Joint-Venture in Brasilien). In diesem Zusammenhang lernte er nicht nur die gesamte rechtliche Bandbreite, sondern auch die ebenso wichtigen praktischen Abläufe bei der Gründung und Legalisierung einer brasilianischen Tochtergesellschaft kennen. Weitere Schwerpunktgebiete betrafen das brasilianische Arbeitsrecht, den internationalen Handel zwischen Deutschland und Brasilien (Waren und Dienstleistungen; Handelsvertreter und Distributor in Brasilien) sowie das brasilianische Auslandskapital- und Zentralbankrecht. Herr Papoli-Barawati erwarb weit reichende Kenntnisse über die formelle und rechtliche Behandlung des internationalen Kapitalflusses zwischen Deutschland und Brasilien, z.B. im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen, Fremdwährungsdarlehen, Forderungsumwandlung, Gewinnausschüttung, Kapitalrückführung, einschließlich der zentralbankrechtlich relevanten Aspekte beim Import und Export, Analyse, Korrektur und Konsolidierung fehlerhafter Register (SISBACEN / SISCOMEX), Reduzierung von Strafgeldrisiken und Ergreifung juristischer Maßnahmen im Falle von Strafgeldverhängungen.
Mit seiner Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer von São Paulo (OAB/SP) im Jahre 2002 gehörte Herr Papoli-Barawati zu den ersten ausländischen Juristen überhaupt, die jemals bei einer brasilianischen Anwaltskammer als ausländische juristische Berater ("Consultor Estrangeiro") zugelassen wurden.
Dem Engagement in Brasilien ging eine rund zehnjährige Anwaltstätigkeit in Deutschland voraus, von denen Rechtsanwalt Papoli-Barawati die letzten acht Jahre Partner einer angesehenen Berliner Rechtsanwalts- und Notarsozietät war. Die im Rahmen der langjährigen Anwaltstätigkeit in Deutschland erworbenen Kenntnisse und umfassende Prozess- und Beratungspraxis im deutschen Recht sind heute Fundament und optimale Ergänzung für kompetente juristische Begleitung komplexer grenzüberschreitender Operationen im deutsch-brasilianischen Rechtsverkehr.
In Deutschland ist Rechtsanwalt Papoli-Barawati vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt, wo er seine Mandanten auch in Angelegenheiten mit ausschließlich deutschem Rechtsbezug berät und vertritt.