UPDATE - Aktuelle Informationen zum brasilianischen Unternehmensrecht

Unsere Infopost "Update" informiert Sie in prägnanter Form über wichtige Sachverhalte und Neuigkeiten des brasilianischen Wirtschaftsrechts. Die letzten Ausgaben unseres Updates können Sie hier herunter laden.

2019, Januar: Brasiliens neue Bundesregierung, Benennung des Endbegünstigten brasilianischer Tochtergesellschaften - neue Frist
2018, September: Die Gerichtsstandsklausel in internationalen Verträgen mit brasilianischer Beteiligung
2017, Dezember: Die Reform des brasilianischen Arbeitsrechts.
2017, April: neue Regeln zur Eintragung ausländischer Firmen mit bras. Gesellschaftsbeteiligung im CNPJ, Senkung der Importsteuer, ICMS-Steuer nicht mehr Teil der Bemessungsgrundlage der PIS- und COFINS-Abgaben
2016, September: Legalisation ausländischer Urkunden abgeschafft
2016, Juli: Obligatorische Erklärung zu ausländischer Kapitalbeteiligung in Brasilien, Änderung der brasilianischen Regelungen der Zulassung zum Außenhandel (RADAR)
2015, Dezember: Dauervisa für Investoren in Brasilien: Verschärfung der Bestimmungen, brasilianische Besteuerung von Kapitalgewinnen: Anhebung der Steuersätze
2015, Juli: Steuerliche Strafzahlungen: Höchstrichterliches Limit gesetzt, Neues brasilianisches Zivilprozessrecht: Bessere Aussichten für Gerichtsverfahren, brasilianisches Anti-Korruptionsgesetz: Fällige Ergänzungen und Klarstellungen, Neuer Kanzleistandort in Frankfurt am Main
2014, Dezember: Brasilianisches Kartellrecht: Neue CADE-Resolutionen zur Fusionskontrolle, Brasilianisches Arbeitsrecht: Neue Verjärungsfristen für FGTS-Ansprüche
2014, März: eSocial - Brasilien auf dem Weg zum "gläsernen" Unternehmen
2013, Dezember: Das neue brasilianische Anti-Korruptionsgesetz
2013, Juni: Vorteile für deutsche Beschäftigte in Brasilien: Deutsch-Brasilianisches Sozialversicherungsabkommen, Deutsches Krankenhaus in São Paulo gewinnt Verfahren über Befreiung von ICMS-Steuer auf Importe
2013, April: Brasilien ratifiziert UN-Kaufrechtrecht

Sollten Sie an dem Empfang unseres "Updates" per Post interessiert sein, können Sie uns einen kurzen Hinweis zukommen lassen an parvis@i-like-no-spam.papoli-barawati.com 

PAPOLI-BARAWATI Anwaltskanzlei - Standorte und Kooperationen

Im Juni 2019 eröffnete  PAPOLI-BARAWATI Anwaltskanzlei einen weiteren Standort in Berlin, am Ursprung der anwaltlichen Tätigkeiten des Kanzleigründers. Dort ist die Kanzlei in Bürogemeinschaft mit der eingesessenen Berliner Anwaltskanzlei HPGlaw tätig, die schwerpunktmäßig im Transport- und Speditionsrecht, Versicherungsrecht, Arbeits- und Immobilienrecht arbeitet sowie zwei Notariate unterhält. Der Berliner Standort von PAPOLI-BARAWATI Anwaltskanzlei wird als Zweigstelle unterhalten.

Im Oktober 2016 wurde die bereits seit vielen Jahren bestehende grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der  internationalen Anwaltskanzlei PACHECO NETO, SANDEN, TEISSEIRE Advogados in São Paulo in eine feste Kooperation umgewandelt. RA Papoli-Barawati war der erste deutsche Jurist, der als juristischer Berater (Consultor) bei einer brasilianischen Rechtsanwaltskammer eingetragen wurde. Die optimale Bearbeitung von deutsch-brasilianischen Unternehmensprojekten ohne die typischen Reibungsverluste, die sich bei der Bearbeitung internationaler Anwaltsmandate ergeben können, ist damit gewährleistet.

Am Osnabrücker Standort besteht weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit Anwälten, welche auf die Zielländer Spanien, Chile und Kolumbien spezialisiert sind. Besonders hervorzuheben ist dabei die Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Sabine HELLWEGE, die vornehmlich auf den Gebieten des spanischen Immobilien- und Steuerrechts tätig ist und über einen weiteren Kanzleistandort in Palma de Mallorca/Spanien verfügt. 

Mit der Gründung von PAPOLI-BARAWATI Assessoria Empresarial, einer lokalen Dienstleistungsgesellschaft mit eigenem Sitz im Zentrum von São Paulo, war bereits im Jahr 2011 eine wichtige Ergänzung des Dienstleistungsspektrums erfolgt. Mit dieser Maßnahme konnten wir eine Lücke zwischen den juristischen und den begleitenden nicht juristischen Dienstleistungen im Rahmen des Brasilienprojektes schließen. 

Wir freuen uns über diese Entwicklung und vor allem darüber, Ihnen an allen Standorten als kompetenter und zuverlässiger Partner eine bewährte, an die besonderen Gegebenheiten des Brasiliengeschäfts angepasste Struktur bieten zu können.

Ihr 

Parvis Papoli-Barawati

Rechtsanwalt

Währungsrechner

Kostenloser Währungsrechner mit täglich aktuellen Wechselkursen. Einfach "Brasilianischer Real" auswählen, schon wird es zur Euro oder jeder beliebigen Währung umgerechnet.

https://www.oanda.com/lang/de/currency/converter/ 

Bovespa-Index - Brasilianische Börse

Der Bovespa-Index ist der führende Aktienindex in Brasilien. Er repräsentiert mindestens 80 Prozent der Anzahl der Order und des Handelsvolumens sowie 70 Prozent der Marktkapitalisierung der an der Börse São Paulo gelisteten Unternehmen. Das Anlageuniversum beinhaltet alle Unternehmen mit Sitz in Brasilien, die an der Börse notiert sind.

Täglich aktueller BOVESPA-Index.

Neue Voraussetzungen für brasilianisches Dauervisum

Durch die Normative Regelung Nr. 95 vom 10. August 2011 (RN 95/2011) gelten für den Erhalt eines Dauervisums für Brasilien einige Neuregelungen: Rentner müssen künftig eine monatliche Rente im Gegenwert von mindestens R$ 6.000,00 nachweisen, um für sich und zwei abhängige Familienangehörige ein Dauervisum zu erhalten. Für jeden weiteren Abhängigen ist der Nachweis des Rentenbezugs von weiteren R$ 2.000,00 erforderlich. Damit ausländische Geschäftsführer künftig ein Dauervisum erhalten, muss der ausländische Gesellschafter, sofern juristische Person, künftig eine Direktinvestition im Gegenwert von mindestens R$ 600.000,00 nachweisen. Dagegen beträgt die Investitionssumme lediglich R$ 150.000,00, wenn es innerhalb von zwei Jahren zur Schaffung von mindestens 10 neuen brasilianischen Arbeitsplätzen kommt. Ist der ausländische Gesellschafter eine natürliche Person, reicht eine Direktinvestition von R$ 150.000,00 aus, neben weiterer Voraussetzungen.

Neuer brasilianischer Mindestlohn 2019

Der neue gesetzliche Mindestlohn in Brasilien beträgt seit dem 1. Januar 2019 nunmehr BRL 998,00. Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt jährlich per Gesetz.

Fachmessen in Brasilien

Finden Sie hier eine aktualisierte Aufstellung der wichtigsten Messen in Brasilien. Sofern Sie nähere Informationen oder im konkreten Fall Unterstützung benötigen, setzen Sie sich bitte gerne mit uns in Verbindung.